Kurzzeitpflege

Im Rahmen der Kurzzeitpflege bieten wir schnelle Unterstützung, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld und/oder in teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich ist; z.B. nach einer stationären oder intensivmedizinischen Behandlung des Pflegebedürftigen oder wegen anderer familiärer Umstände. In diesen Fällen können die Betroffenen Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung in Anspruch nehmen. Die Kurzzeitpflege ist in der Regel auf maximal acht Wochen im Jahr befristet und wird erst ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezuschusst.

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege als weiteres Entlastungsangebot zusätzlich zur Kurzzeitpflege steht Ihnen als pflegenden Angehörigen zur Verfügung. Sie können die Verhinderungspflege Sie bis zu 28 Tage im Kalenderjahr beanspruchen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Angehörigen zuvor mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt haben. Kurzzeitpflegeleistungen in Kombination mit den Leistungen der Verhinderungspflege ist möglich!

Pflege für Demenzerkrankte

Für Personen mit Demenz ist  Normalität wichtig!  In der Pflege von Menschen mit Demenz geht es vor allem darum, die Lebensqualität zu erhalten und zu fördern und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren.