Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege unterstützt Sie schnell und kurzfristig, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld und/oder in teilstationäre Pflege vorübergehend nicht erbracht werden kann; z.B. nach einer stationären oder intensivmedizinischen Behandlung des Pflegebedürftigen oder wegen anderen Faktoren in Ihrem eigenen Leben. In solchen Fällen können die Betroffenen eine Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung erhalten. Die Kurzzeitpflege ist in der Regel auf maximal acht Wochen im Jahr begrenzt und wird erst ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse unterstützt.

Verhinderungspflege

Als pflegenden Angehörigen steht Ihnen zusätzlich zur Kurzzeitpflege eine Verhinderungspflege als Entlastungsangebot zur Verfügung. Bis zu 28 Tage im Kalenderjahr können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Grundvoraussetzung ist, dass Sie Ihren Angehörigen zuvor bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt haben. Die Kombination der Kurzzeitpflegeleistungen mit den Leistungen der Verhinderungspflege kann möglich gemacht werden!

Pflege für Demenzerkrankte

In der Demenz brauchen Menschen Normalität!  Es geht in der Pflege von Menschen mit Demenz vor allem darum, die Lebensqualität zu erhalten und zu fördern und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren.