Pflege
Als einen Sockel unseres pflegerischen Handels sehen wir die ganzheitliche Versorgung unserer Bewohner*innen, die wir mit Empathie und Professionalität erbringen.
Eine fachgerechte grund- und behandlungspflegerische Versorgung sowie die individuelle, soziale Betreuung unserer Bewohner*innen, die sich an den Bedürfnissen des Einzelnen orientiert und dessen persönlichen Gegebenheiten berücksichtigt, verstehen wir unter guter Pflege.
Unser Ziel ist es, unseren Bewohner*innen größtmögliche Selbstständigkeit zu ermöglichen, die Hilfe- und Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, zu mindern oder zu überwinden! Wir bieten neben der klassischen Langzeitpflege, bei der die Bewohner*innen dauerhaft in unserem Pflegeheim wohnen, auch eine zeitlich befristete stationäre Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.
Kurzzeitpflege
Eine Kurzzeitpflege bietet auf schnellem Weg Unterstützung, wenn die Pflege im privaten Umfeld und/oder in teilstationäre Pflege vorübergehend nicht gesichert ist; z.B. nach einer stationären oder intensivmedizinischen Behandlung des Pflegebedürftigen oder wegen anderer familiärer Umstände. In solchen Fällen können die Betroffenen Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung in Anspruch nehmen. Die Kurzzeitpflege ist in der Regel auf maximal acht Wochen im Jahr befristet und wird erst ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezuschusst.
Verhinderungspflege
Im Nachgang zur Kurzzeitpflege steht Ihnen als pflegenden Angehörigen die Verhinderungspflege als weiteres Entlastungsangebot zur Verfügung. Die Verhinderungspflege können Sie bis zu 28 Tage im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Angehörigen zuvor bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt haben. Eine Kombination der Kurzzeitpflegeleistungen mit den Leistungen der Verhinderungspflege kann möglich sein!
Pflege für Demenzerkrankte
Demenziell erkrankte Menschen brauchen Normalität! Es geht in der Pflege von Menschen mit Demenz vor allem darum, die Lebensqualität aufrechterhalten und zu fördern und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren.