• Der neue Lichtblick ist da

    Unsere neuen Hauszeitungen sind vollgepackt mit fesselnden Erzählungen und Geschichten aus unseren Einrichtungen! https://www.integra-seniorenimmobilien.de/downloads/

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Kurzzeitpflege

Im Rahmen der Kurzzeitpflege bieten wir auf schnellem Weg Unterstützung, wenn die Pflege im privaten Umfeld und/oder in teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich ist; z.B. nach einer stationären oder intensivmedizinischen Behandlung des Pflegebedürftigen oder wegen anderer familiärer Umstände. In solchen Fällen können die Betroffenen Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung in Anspruch nehmen. Die Kurzzeitpflege ist in der Regel auf maximal acht Wochen im Jahr befristet und wird erst ab Pflegegrad 2 von der Pflegekasse bezuschusst.

Verhinderungspflege

Zusätzlich zur Kurzzeitpflege steht Ihnen als pflegenden Angehörigen die Verhinderungspflege als Entlastungsangebot zur Verfügung. Die Verhinderungspflege können Sie bis zu 28 Tage im Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Angehörigen zuvor bereits mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt haben. Eine Kombination der Kurzzeitpflegeleistungen mit den Leistungen der Verhinderungspflege ist möglich!

Pflege für Demenzerkrankte

Bewohner*innen mit Demenz benötigen Normalität!  Es geht in der Pflege von Menschen mit Demenz vor allem darum, die Lebensqualität zu erhalten und zu fördern und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu wahren.